|
Zelt
Normalerweise ist es erlaubt, in der Natur eine Nacht am selben Standort zu zelten. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Gefahr besteht, den Grundbesitzer oder andere Anlieger zu stören. Es ist nicht erlaubt, in der Nähe von Wohn- und Ferienhäusern oder Höfen zu zelten - Du musst außer Sichtweite bleiben. Andernfalls musst du um Erlaubnis fragen. Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist das Zelten ebenfalls verboten.
Robusten Untergrund wählen Es ist nicht erlaubt, dort zu zelten, wo Boden oder Vegetation beschädigt werden könnten. Wähle als Standort für dein Zelt einen robusten Untergrund wie z.B. Sandboden, trockenes Wiesenland oder Waldland mit frischer Untervegetation. Vermeide das Zelten auf empfindlichen Untergründen wie auf mit Laubbäumen bestandenen Wiesen und flechtenbedeckten Böden. Auch auf Weideland sollte nicht gezeltet werden. Dass am Abend, wenn du dein Zelt aufschlägst, keine Tiere zu sehen sind, ist keine Garantie dafür, dass du nicht am folgenden Morgen von einem Bullen geweckt wirst!
Zelten in Gruppen nur mit Erlaubnis Um für eine Nacht zwei Zelte aufzustellen und darin zu übernachten, bedarf es im Normalfall keiner Genehmigung. Für das Zelten in größeren Gruppen mit mehr als zwei Zelten ist jedoch die Erlaubnis des Grundbesitzers erforderlich. Denn dann sind u.a. die Gefahr von Bodenschäden und sanitäre Probleme gegeben.
Sonderregelungen in Nationalparks und Naturreservaten In Nationalparks und Naturreservaten gelten fast immer Bestimmungen, die das Allemansrätten einschränken. Gewöhnlich ist das Zelten nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Es kann aber auch ein absolutes Zeltverbot für das gesamte Gebiet bestehen. Texte auf den Infotafeln in den Nationalparks informieren über die geltenden Bestimmungen. Infos sind auch in touristischen Anlagen oder in den Touristenbüros der jeweiligen Region erhältlich.
Örtliche Verbote Die meisten schwedischen Kommunen erlassen lokale Bestimmungen zum Campen. In der Regel ist das Zelten in z.B. Parks, Sportanlagen und an Badeplätzen untersagt. Auch das Zelten in Freizeitgeländen im Anschluss an Wohngebiete kann verboten sein.
|